Der Ausschluss Willi Münzenbergs aus dem Zentralkomitee der KPD wird veröffentlicht

22. Mai 1938
chronik  

Prag / Paris: Die Deutsche Volkszeitung veröffentlicht den Beschluss des KPD, MÜNZENBERG wegen „Verstößen gegen die Grundsätze der Partei“ und wegen „Verletzung der Parteidisziplin“ aus dem ZK der KPD auszuschließen und ihn aller Funktionen zu entheben. Das ZK der KPD habe ein Untersuchungsverfahren bei der Internationalen Kontrollkommission (IKK) der Komintern beantragt. Die ausführliche Begründung lautet:

„MÜNZENBERG hat Intrigen gegen die Parteiführung und gegen die Volksfrontpolitik der Partei, deretwegen er schon früher eine Parteistrafe erhielt, fortgesetzt und hat in seinem politischen Verhalten gegen die elementarsten Grundsätze der Kommunistischen Partei verstoßen. MÜNZENBERG hat sich geweigert, wichtigen Beschlüssen der Partei nachzukommen. Die gegen MÜNZENBERG vorliegenden weitergehenden Anschuldigungen wegen Doppelspiel gegenüber der Partei und den Volksfrontpartnern der Partei durch bewußte Durchkreuzung der Volksfrontpolitik der Partei und der für einen Kommunisten unzulässigen Verbindungen bedürfen dringend der Untersuchung. Da sich MÜNZENBERG unter haltlosen Vorwänden der Verantwortung vor der Parteiführung entzieht, hat diese bei der IKK beantragt, das Verfahren gegen MÜNZENBERG durchzuführen.“